Wahlalter gesenkt - Wählen ab 16 bei der Europawahl

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben (§§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 EuWG)

 

Mit der Absenkung des Wahlalters für die Europawahl 2024 werden erstmals über eine Millionen Jugendliche ab 16 Jahren in Deutschland die Möglichkeit haben, an einer Wahl teilzunehmen. Ein wichtiger Schritt zu mehr demokratischer Beteiligung in Deutschland und Europa.

 

Das bedeutet nicht nur mehr politische Beteiligung für junge Menschen, sondern auch, dass ihre Belange mehr Gewicht in der Politik bekommen.

 

Viele Jugendliche zeigen großes politisches Interesse. Sie engagieren sich als Schülersprecher*innen, übernehmen Ehrenämter in Organisationen und Initiativen, demonstrieren friedlich für mehr Klimaschutz. Durch die Absenkung des Wahlalters für die Europawahl auf 16 Jahre wird ihnen frühzeitig ermöglicht, demokratische Verantwortung zu übernehmen und die Gesellschaft mitzugestalten.


                                                  Anmerk.: Parteien mit mehr als 1 %


Kontakt

Die Unabhängige

Wählergemeinschaft Hochkelberg

Vorsitzender:

Albert Grohnert

Hauptstr. 22

56767 Oberelz

Email: Albert-Grohnert@t-online.de

 

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