FREIE WÄHLER fordern Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

 

Straßenunterhaltung und -ausbau sind Aufgabe der Allgemeinheit

 

Die FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz haben bereits 2019 eine Resolution zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz beschlossen. Sie fordern die Landesregierung auf, die entsprechenden §§ 10 „Besondere Bestimmungen für Verkehrs- und Immissionsschutzanlagen“ und 10 a „Wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen“ ersatzlos zu streichen. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle der Kommunen sollen durch eine entsprechende Erhöhung der Landeszuweisungen an die Kommunen kompensiert werden.

 

Für die FREIEN WÄHLER sind Straßen ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Infrastruktur und damit eine kommunale Kernaufgabe. FW-Landesvorsitzender und neues Mitglied im Landtag Rheinland-Pfalz, Stephan Wefelscheid, verwies seinerzeit auf die zunehmenden Ungerechtigkeiten bei der Finanzierung über Straßenausbaubeiträge und stellte fest: „Die Straßenausbaubeiträge sind ein Relikt alter Tage und haben sich politisch überlebt. Die Finanzierung des Straßenausbaus muss auf neu finanzielle Beine gestellt werden. Die SPD Landesregierung täte gut daran die Zeichen der Zeit zu erkennen und endlich zu handeln!“ Er weist auf die zunehmende Zahl der Bundesländer hin, die keine Ausbaubeiträge erheben. Dies zeige, dass es andere und sinnvollere Möglichkeiten der Finanzierung gibt. Großen Wert legen die FREIEN WÄHLER darauf, dass die Entscheidungshoheit über den Ausbau von Straßen bei den Kommunen verbleibt. Nur so könne man unnötige Bürokratie und kostensteigernde Verzögerungen vermeiden.

 

Die Resolution:

 

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz

 

FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf, die §§ 10 „Besondere Bestimmungen für Verkehrs- und Immissionsschutzanlagen“ und 10 a „Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen“ im Kommunalabgabengesetz des Landes Rheinland-Pfalz ersatzlos zu streichen. Die Einnahmeausfälle der Kommunen sind durch eine Erhöhung der allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen vollständig zu kompensieren.

 

Begründung:

 

Straßen sind ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Infrastruktur und somit kommunale Kernaufgabe. Straßenunterhaltung und deren Ausbau müssen deshalb von der Allgemeinheit und nicht überwiegend von den jeweiligen Anliegern gezahlt werden. Das aktuelle System, wonach Straßenausbaubeiträge von den Anliegern zu zahlen sind, ist auf Seiten der Verwaltung mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden und bindet qualifiziertes Verwaltungspersonal, das dringend an anderer Stelle benötigt wird. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist für die betroffenen Anlieger zudem eine erhebliche finanzielle Belastung. In Bayern wurde auf Initiative der FREIEN WÄHLER die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Anwohner bereits in Landesrecht umgesetzt. Auch in anderen Bundesländern steht die Abschaffung der Beiträge bevor. Nach dem bisherigen System haben die Straßenausbaubeiträge aber auch einen nicht unerheblichen Teil der Finanzierung der Ausbaumaßnahmen dargestellt. In der Regel betragen sie zwischen 50 und 70 Prozent der ausbaubeitragsfähigen Kosten. Wenn die Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Beiträge wegfällt, entsteht somit eine Deckungslücke im kommunalen Haushalt. Diese Deckungslücke ist daher durch Landesmittel zu kompensieren. Da dies nach allgemeinen Erfahrungswerten mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist, sollte die finanzielle Kompensation aber nicht als zweckgebundene Zuweisung erfolgen, sondern in Form einer Erhöhung der allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen.

 

Kontakt

Die Unabhängige

Wählergemeinschaft Hochkelberg

Vorsitzender:

Albert Grohnert

Hauptstr. 22

56767 Oberelz

Email: Albert-Grohnert@t-online.de

 

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