„Sturm-im-Wald“ meldet sich zur Windkraftplanung in der
VG Kelberg zu Wort
Kelberg. Unter Missachtung gesetzlicher Vorgaben hat die SGD Nord zusammen mit der Kreisverwaltung die ersten drei von insgesamt sechs Zielabweichungsverfahren im Bereich der VG Kelberg genehmigt: Es besteht jetzt Baurecht für zunächst elf Windkraftanlagen. Dabei hatte die Kreisverwaltung noch im Rahmen der letztlich gescheiterten Flächennutzungsplanung der VG die Genehmigungsfähigkeit bestritten.
Jetzt wurde in unverantwortlicher Weise den Anträgen von privaten Investoren nachgegeben und das Landschaftsschutzgebiet Kelberg der Windkraftindustrie überlassen. Woher kommt der Sinneswandel?
In nächster Zukunft werden in gleicher Weise, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, Genehmigungen für weitere etwa 20 riesige Windkraftanlagen folgen. Damit wird aus der Vulkanlandschaft, die wegen ihrer Schönheit und der Reichhaltigkeit der Natur einen extrem hohen Schutz genießt, ein menschenfeindliches Industriegebiet.
Die Regionalplanung in Trier hat sich eindeutig gegen diese Veränderung der Raumordnung ausgesprochen und eine Unvereinbarkeit mit den übergeordneten Zielen des Landes und dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kelberg betont. Völlig unzureichend wurden die möglichen Auswirkungen auf Menschen, Natur und Raum untersucht und es wurden keine alternativen Standorte mit besserer Umweltverträglichkeit in Erwägung gezogen. Über diese gesetzlichen Bestimmungen hat sich die Kreisverwaltung ebenso hinweggesetzt wie auch über Natur- und Artenschutzgesetze. Es wurden die Naturschutzverbände widerrechtlich an diesen Verfahren nicht beteiligt.
Landrat Heinz-Peter Thiel ist in zahlreichen Schreiben und Eingaben auf die Verfahrensfehler aufmerksam gemacht worden. Ohne Erfolg! Die Zielabweichungsbescheide bedeuten gleichsam Baurecht! Man kann erwarten, dass die Betreiber jetzt schnell Tatsachen schaffen werden. Einsprüche werden die Rodungen und die Zerstörung von riesigen Waldflächen durch meterdicke Fundamente nicht aufhalten. Quellbereiche und Habitate geschützter Arten wie Rotmilane, Schwarzstörche oder Uhu werden dabei unwiederbringlich zerstört. Die Abstände zur Wohnbebauung sind in weiten Teilen so gering, dass die Menschen durch die nächtlichen Blinklichter und den zu erwartenden Dauerlärm ihres Lebens nicht mehr froh werden. Das Wummern und Dröhnen wird auch den Besuch der Pfarrkirche St. Remigius mit Friedhof und des Oberelzer Heiligenhäuschens, das nur 100 Meter von der nächsten Windkraftanlage entfernt ist, erheblich stören. Hier wird nur zur „Steigerung der regionalen Energieproduktion“ mit entsprechenden Gewinnen eine ganze Region geopfert. Junge Familien werden sich nicht dort niederlassen, wo man Kindern und Schwangeren aufgrund zu hoher Lärmbelastung von einem längeren Aufenthalt in der unmittelbaren Umgebung der betroffenen Gemeinden abraten muss, ganz zu schweigen von der erhöhten Waldbrandgefahr, die von den Anlagen im Wald ausgeht.
Während für die Erhaltung der Geburtshilfe in der Vulkaneifel kein Geld vorhanden ist, werden hierüber 50 Millionen Euro in Industrieanlagen investiert, die an den jetzt genehmigten Standorten Menschen und Natur Schaden zufügen und aufgrund der dort fehlenden Voraussetzungen keinen Klimaschutzeffekt haben werden.
Wir wollen weiter mit allen Mitteln versuchen, diese Genehmigungen, die nach Gutsherrenart erteilt wurden, zu revidieren. Jeder, der sich in seinen Rechten durch diese willkürlichen Entscheidungen betroffen fühlt, sollte dringend seinen Widerspruch an Landrat Thiel richten!
Und bei den Kommunalwahlen im Mai 2019 besteht Gelegenheit, die zu unterstützen, die sich gegen die Zerstörung unserer Heimat wehren und sich mit allen Mitteln für den Erhalt unserer europaweit einzigartigen Vulkanlandschaft einsetzen. Das Landschaftsschutzgebiet Kelberg zugleich UNESCO Global Geopark Vulkaneifel muss vor Industrialisierung bewahrt werden.
Reinhold Jansen
(Fraktionssprecher WG Sturm-im-Wald im Verbandsgemeinderat Kelberg
Wählergruppe Sturm-im-Wald)
Quelle: Eifelzeitung
Ausgabe 03. KW - 16.01.2019
Seite 1 und 20